Lawinenabgänge
und Hochwasser, Winde in Orkanstärke, Hangrutschungen und Steinschlag,
aber auch zivilisatorische Ereignisse wie der Ausbruch von Epidemien bedrohen
auch unsere Region. Lawinen oder Hochwasser lassen sich nicht aufhalten.
Mit geeigneten Massnahmen in der Vorsorge, der Prävention, der Alarmierung
und einer koordinierten Führung der Einsätzkräfte können
die Verluste an Menschenleben, die Schäden an Sach- und Naturwerten
verhindert oder zumindest auf ein erträgliches Mass reduziert werden.
Diese Aufgaben ist umfassend und komplex und verlangt je länger je
mehr Spezialisten auf allen Ebenen. Vor allem im Ereignisfall lassen sich
diese Aufgaben mit den personellen Möglichkeiten der Gemeindeverwaltung
nicht mehr bewältigen, weil ja die ordentlichen Verwaltungsgeschäfte
weiterlaufen müssen.
Aus
diesem Grund hat der Gemeinderat die Führung in der Katastrophenvorsorge
und der Ereignis- und Katastrophenbewältigung an den Gemeinde Führungsstab
GFS delegiert. Dieses Mandat steht auf der der Basis der kantonalen und
kommunalen Gesetzgebung und den entsprechenden Reglementen.
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